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Kraftfahrtversicherungen

Versichert werden PKW´s, Lieferwagen, LKW im Werkverkehr, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Anhänger - auch Landwirtschaft und Auflieger im Werkverkehr.

Die Kraftfahrtversicherung umfasst mehrere Versicherungsarten, die einzeln oder kombiniert in einem Vertrag versichert werden können:

Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen, wenn durch Ihr Fahrzeug Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder ein Vermögensschaden eintritt.

Fahrzeugversicherung - Teilkasko oder Vollkasko
Eine Fahrzeugversicherung im Teilkaskobereich schützt Sie bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, wenn diese durch bestimmte Schadenursachen oder Diebstahl entstanden sind. Die Vollkaskoversicherung umfasst die Teilkaskoversicherung und bietet darüber hinaus Schutz bei mutwilliger Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde oder bei einem selbstverschuldeten Unfall.

Kraftfahrtunfallversicherung
Die Kraftfahrtunfallversicherung dient zur zusätzlichen finanziellen Absicherung bei Personenschäden - unabhängig von der Schuldfrage.

Schutzbriefversicherung
Zusätzlich wird noch der Schutzbrief angeboten. Dieser bietet Hilfe bei Pannen, Krankheitsfällen oder Unfällen auf Reisen – bei bestimmten Tarifen auch ohne das versicherte Fahrzeug.

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