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Campingversicherungen

Zu den versicherbaren Sachen gehören der Wohnwagen oder das Mobilheim mit festen Vor- und Anbauten, Zelte, Vorzelte, Markisen, Zelt- und Klappanhänger, Rundfunk-, Phono-, TV-Geräte, Videorecorder, Antennen, sonstiges bewegliches Inventar und Gegenstände des persönlichen Bedarfs.

Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der versicherten Sachen durch Brand, Explosion, Blitz, Entwendung, insbesondere Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch, Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Leitungswasser oder Unfall des Wohnwagens oder Mobilheims, ebenso bei Mut- oder böswilligen Handlungen fremder Personen oder Bruch der Außenverglasung.

Ersetzt wird Ihnen der Neuwert (Wiederbeschaffungspreis) für zerstörte oder abhanden gekommene Sachen. Ist der versicherte Gegenstand bereits weniger als die Hälfte vom Neupreis wert, wird der Zeitwert ausgezahlt. Bei Teilbeschädigungen werden die Reparaturkosten erstattet.

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