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Rentenversicherungen

Eine Privatrente verbessert Ihre Versorgung im Alter durch lebenslange, garantierte Zusatzeinkünfte und ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Privatrente zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität und freie Verfügbarkeit aus. Eine Kapitalauszahlungsoption ist ebenfalls gegeben. Die Erträge (Differenz aus Ablaufleistung und eingezahlten Beiträgen) werden dann bei Ablauf zu 50 % besteuert, wenn bei Vollendung des 60. Lebensjahres eine mindestens 12-jährige Laufzeit vorliegt. Trifft eine dieser beiden Voraussetzungen nicht zu, werden diese Erträge zu 100 % besteuert. Bei Bezug der lebenslangen Rente wird nur der Ertragsanteil (Bsp. Rentenbeginn 65. Lebensjahr: 18 %) besteuert.

Die Variante als Fondsgebundene Privatrente verbindet die Vorteile einer klassischen Privatrente mit der Möglichkeit, sich an den Chancen und Risiken des Kapitalmarkts zu beteiligen.

Die Basisrente oder auch Rürup-Rente genannt, ermöglicht es, die Beiträge als Sonderausgaben geltend zu machen. Je höher also das Einkommen ist, umso mehr kann die Steuerlast gesenkt werden. Bei Arbeitslosigkeit ist keine Verwertungsnotwendigkeit („Hartz-IV-Regelung) gegeben, d. h. das angesparte Vermögen muss nicht angerechnet oder aufgebraucht werden. Eine Rentenleistung ist erst ab dem 60. Lebensjahr möglich. Verträge sind nicht übertragbar, vererbbar, beleihbar, veräußerbar und kapitalisierbar und dienen damit ausschließlich der Altersvorsorge. Die steuerliche Förderung in der Ansparphase bewirkt bei Bezug der Rentenleistung die nachgelagerte Besteuerung.

Die Rentenversicherung nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) oder auch Riester-Rente genannt, ermöglicht es Ihnen, die staatliche Förderung der Altersvorsorge zu nutzen und bietet Ihnen eine lebenslange garantierte Rente. Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Mindestbeiträge entrichtet werden, ansonsten gibt es die Zulagen nur anteilig. Eine steuerpflichtige Kapitalauszahlungsoption ist nur bis zu 30% möglich. Bei Arbeitslosigkeit ist allerdings keine Verwertungsnotwendigkeit („Hartz-IV-Regelung) gegeben. Im Falle des Todes vor Rentenbeginn kann das angesparte Kapital auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehegatten übertragen werden. Die steuerliche Förderung in der Ansparphase bewirkt natürlich bei Bezug der Rentenleistung die nachgelagerte Besteuerung. Gefördert wird grundsätzlich jeder, der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, dazu gehören u. a. Arbeitnehmer/innen (auch in der Ausbildung und während der Kindererziehungszeiten), versicherungspflichtige Selbstständige, Bezieher von Lohnersatzleistungen, Arbeitnehmer und Angestellte im öffentlichen Dienst, Wehr- und Ziviildienstleistende oder Beamte, Richter und Soldaten.

Eine Direktversicherung durch Entgeltumwandlung ist eine sichere und steuerlich attraktive Vorsorgelösung. Ein Teil Ihres Gehalts wird nicht in bar ausgezahlt, sondern durch den Arbeitgeber in eine Rentenversicherung gezahlt. Beitragszahlungen bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2005: jährlich 2.496,00 EUR) sind steuerfrei, sofern die Direktversicherung als Rentenversicherung mit lebenslanger Rente abgeschlossen wird. Die Vereinbarung einer Kapitaloption ist aber möglich. Diese Beiträge sind ebenfalls sozialversicherungsfrei, für arbeitnehmerfinanzierte Beiträge gilt jedoch ab dem Jahr 2009 die Sozialversicherungspflicht. Eine zusätzliche Erhöhung ist noch bis zu 1.800,00 Euro jährlich möglich, wenn in der Vergangenheit die Pauschalversteuerung (20% zzgl. Solid. u. ggf. Kist) nicht vereinbart wurde. Dieser Zusatzbeitrag ist aber sozialversicherungspflichtig. Die steuerfreien Beiträge in der Ansparphase, bewirken eine nachgelagerte Besteuerung bei Bezug der Leistungen.

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