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Eine Privatrente verbessert Ihre Versorgung im
Alter durch lebenslange, garantierte Zusatzeinkünfte und ist eine wichtige
Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Privatrente zeichnet sich
durch eine hohe Flexibilität und freie Verfügbarkeit aus. Eine
Kapitalauszahlungsoption ist ebenfalls gegeben. Die Erträge (Differenz aus
Ablaufleistung und eingezahlten Beiträgen) werden dann bei Ablauf zu 50 %
besteuert, wenn bei Vollendung des 60. Lebensjahres eine mindestens 12-jährige
Laufzeit vorliegt. Trifft eine dieser beiden Voraussetzungen nicht zu, werden
diese Erträge zu 100 % besteuert. Bei Bezug der lebenslangen Rente wird nur der
Ertragsanteil (Bsp. Rentenbeginn 65. Lebensjahr: 18 %) besteuert.
Die Variante als Fondsgebundene Privatrente verbindet die Vorteile einer
klassischen Privatrente mit der Möglichkeit, sich an den Chancen und Risiken des
Kapitalmarkts zu beteiligen.
Die Basisrente oder auch Rürup-Rente genannt, ermöglicht es, die
Beiträge als Sonderausgaben geltend zu machen. Je höher also das Einkommen ist,
umso mehr kann die Steuerlast gesenkt werden. Bei Arbeitslosigkeit ist keine
Verwertungsnotwendigkeit („Hartz-IV-Regelung) gegeben, d. h. das angesparte
Vermögen muss nicht angerechnet oder aufgebraucht werden. Eine Rentenleistung
ist erst ab dem 60. Lebensjahr möglich. Verträge sind nicht übertragbar,
vererbbar, beleihbar, veräußerbar und kapitalisierbar und dienen damit
ausschließlich der Altersvorsorge. Die steuerliche Förderung in der Ansparphase
bewirkt bei Bezug der Rentenleistung die nachgelagerte Besteuerung.
Die Rentenversicherung nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) oder
auch Riester-Rente genannt, ermöglicht es Ihnen, die staatliche Förderung
der Altersvorsorge zu nutzen und bietet Ihnen eine lebenslange garantierte
Rente. Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Mindestbeiträge entrichtet
werden, ansonsten gibt es die Zulagen nur anteilig. Eine steuerpflichtige
Kapitalauszahlungsoption ist nur bis zu 30% möglich. Bei Arbeitslosigkeit ist
allerdings keine Verwertungsnotwendigkeit („Hartz-IV-Regelung) gegeben. Im Falle
des Todes vor Rentenbeginn kann das angesparte Kapital auf einen
Altersvorsorgevertrag des Ehegatten übertragen werden. Die steuerliche Förderung
in der Ansparphase bewirkt natürlich bei Bezug der Rentenleistung die
nachgelagerte Besteuerung. Gefördert wird grundsätzlich jeder, der
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, dazu gehören u. a.
Arbeitnehmer/innen (auch in der Ausbildung und während der
Kindererziehungszeiten), versicherungspflichtige Selbstständige, Bezieher von
Lohnersatzleistungen, Arbeitnehmer und Angestellte im öffentlichen Dienst, Wehr-
und Ziviildienstleistende oder Beamte, Richter und Soldaten.
Eine Direktversicherung durch Entgeltumwandlung ist eine sichere und
steuerlich attraktive Vorsorgelösung. Ein Teil Ihres Gehalts wird nicht in bar
ausgezahlt, sondern durch den Arbeitgeber in eine Rentenversicherung gezahlt.
Beitragszahlungen bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen
Rentenversicherung (2005: jährlich 2.496,00 EUR) sind steuerfrei, sofern die
Direktversicherung als Rentenversicherung mit lebenslanger Rente abgeschlossen
wird. Die Vereinbarung einer Kapitaloption ist aber möglich. Diese Beiträge sind
ebenfalls sozialversicherungsfrei, für arbeitnehmerfinanzierte Beiträge gilt
jedoch ab dem Jahr 2009 die Sozialversicherungspflicht. Eine zusätzliche
Erhöhung ist noch bis zu 1.800,00 Euro jährlich möglich, wenn in der
Vergangenheit die Pauschalversteuerung (20% zzgl. Solid. u. ggf. Kist) nicht
vereinbart wurde. Dieser Zusatzbeitrag ist aber sozialversicherungspflichtig.
Die steuerfreien Beiträge in der Ansparphase, bewirken eine nachgelagerte
Besteuerung bei Bezug der Leistungen.
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